Kostenübernahme
Wir sind approbierte Psychologische Psychotherapeuten mit Arztregistereintrag und mit einer privaten Praxis niedergelassen. Somit werden in der Regel die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellenübernommen.
Abrechnungsgrundlage bildet die Gebührenordnung für Ärzte (auch GOÄ genannt);  Abschnitt G, Psychotherapie. 

 

Private Kranken-versicherung

In aller Regel werden die Kosten für eine psychotherapeutische Einzelbehandlung von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernommen. Die Anzahl der Therapiestunden und die Höhe der Erstattung richten sich u.a. nach der Art Ihres Versicherungsvertrages.  Die Checkliste hilft Ihnen dabei, die Bedingungen für die Kostenübernahme bei Ihrer PKV zu erfragen. Die Vorgehensweise der Beantragung und die zu beachtenden Formalitäten werden von uns mit Ihnen im Erstgespräch ausführlich besprochen.

Beihilfe

Bei Personen, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, übernimmt die Beihilfestelle anteilig die Kosten einer psychotherapeutischen Einzelbehandlung; meistens übernimmt eine zusätzlich privat abgeschlossene Versicherung den Rest der Kosten. Die Vorgehensweise der Beantragung und die zu beachtenden Formalitäten werden von uns mit Ihnen im Erstgespräch ausführlich besprochen. 

Selbstzahler

Selbstzahler sind nicht an bestimmte Therapieverfahren, eine bestimmte Frequenz oder Anzahl von Sitzungen gebunden. Wenn in naher Zukunft ein Krankenkassenwechsel oder ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenkasse stattfindet macht es ebenso Sinn, die Kosten für eine Psychotherapie selber zu übernehmen. 

Die folgenden Angebote sind zudem Leistungen, die grundsätzlich weder von gesetzlichen noch privaten Krankenversicherungen übernommen werden:

  • Paartherapie 
  • Familientherapie 
  • Beratung für Regenbogenfamilien 
  • Coaching  und Beratung

Berufsgenossen-schaften

Berufsgenossenschaften erstatten in der Regel die Kosten, wenn infolge arbeitsbedingter Gegebenheiten psychotherapeutischer Bedarf besteht - beispielsweise aufgrund eines traumatischen Ereignisses. Setzen Sie sich bitte in einem solchen Fall mit der zuständigen Berufsgenossenschaft in Verbindung und veranlassen Sie die Zustellung der benötigten Antragsformulare, so dass wir die Kostenübernahme für die Psychotherapie gewährleisten können.