Der Psychologische Psychotherapeut
Der Titel „Psychologischer Psychotherapeut“ ist ein geschützter Begriff.
Man erlangt ihn nach einem abgeschlossenen Studium der Psychologie (also als Diplom-Psychologe bzw. Master of Science) durch eine anschließende Zusatzausbildung an einer staatlichen Psychotherapeutenschule. Diese psychotherapeutische Ausbildung ist gesetzlich geregelt und hat eine Dauer von drei bis fünf Jahren. Erst durch die Approbation erhält der Psychologische Psychotherapeut die Ermächtigung, eine eigene Praxis zu betreiben.
Viele Psychologen arbeiten nach Abschluss ihres Psychologiestudiums in verschiedenen anderen fachbezogenen Bereichen, z.B. im Personalwesen wirtschaftlicher Unternehmen, an Marketingkonzepten oder in der Forschung. Allein das Psychologie-Studium befähigt nicht, psychotherapeutisch zu arbeiten.
Aufgabe eines Psychologischen Psychotherapeuten ist die Behandlung psychischer Erkrankungen und anderer seelischer Beschwerden. Hierzu erstellt er einen auf den einzelnen Patienten individuell angepassten Therapieplan. Dabei bedient er sich methodenübergreifend verschiedenen therapeutischen Arbeitsweisen, z.B. Techniken aus der Systemischen oder Kognitiven Verhaltenstherapie. Gemeinsam mit dem Patienten werden einzelne problematische Verhaltens- und Denkweisen herausgearbeitet und betrachtet, um diese Verändern zu können.
Der Psychologische Psychotherapeut arbeitet ohne den Einsatz von Medikamenten. Zeigt sich bei einem Patienten eine Kombination von Psychotherapie und Medikamenten als hilfreich, erfolgt dies durch die enge Zusammenarbeit mit einem ärztlichen Kollegen z.B. dem Hausarzt oder Psychiater. Gleiches gilt auch, falls der psychischen Störung eine organische Ursache zugrunde liegt.
Ein Psychiater hat ein Medizinstudium und eine anschließende Facharztausbildung zum Psychiater/Nervenarzt in einer Klinik absolviert. Er behandelt psychische Krankheiten mit medizinischen Mitteln, z.B. mit Medikamenten. Ein Mediziner kann ebenfalls durch die psychotherapeutische Zusatzausbildung die Berufsbezeichnung „ärztlicher Psychotherapeut“ tragen und Psychotherapie ausüben.
Heilpraktiker sind in Deutschland nur in begrenztem Ausmaß zur Ausübung von Psychotherapie befugt.